Schulungen

ADR: Schulungen für Gefahrgutfahrer & "Beteiligte Personen"

ADR-Bescheinigung für Gefahrgutfahrer

Schulung von Fahrzeugbesatzung nach Kapitel 8.2 ADR


Was bedeutet ADR?

Das ADR ist das „Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße“. Grundlage der Unterweisung sind die Bestimmungen, die für die Beförderung dieser Güter gelten.


Zielgruppe:
Alle, die Fahrzeuge zum Transport von Gefahrgut als Stück- und Schüttgüter führen, müssen, unabhängig vom zulässigen Gesamtgewicht, gemäß Kapitel 8.2 ADR grundsätzlich im Besitz einer ADR-Bescheinigung sein.


Für Gefahrgutfahrer sind diese ADR-Vorschriften verpflichtend udn regelmäßig, alle 5 Jahre, in Form des ADR-Scheins zu erneuern

KURSANGEBOT 1: Erstschulung Basiskurs


Berechtigung für Fahrzeugführer zum Transport von Gefahrgut
mit Stück- und Schüttgütern


Dauer:

  • 2,5 Tage (Mind. 19 Einheiten à 45 Minuten)
  • anschließende Prüfung bei der zuständigen IHK


Ort:

Präsenzveranstaltung bei der Richter Akademie, 35745 Herborn
oder vor Ort beim Kunden in Absprache möglich.


Abschluss:

ADR-Bescheinigung (ausgestellt durch die IHK) – Berechtigung zum Transport von Gefahrgut mit Stück- und Schüttgütern (mit Ausnahme der Klassen 1+7).

KURSANGEBOT 2: Erstschulung Aufbaukurs Tank


Berechtigung für den Transport von Gefahrgut
in Tankfahrzeugen


Voraussetzung:

  • Besitz einer gültigen ADR-Bescheinigung Basiskurs
  • Berechtigung für Fahrzeugführer zum Transport von Gefahrgut mit:
    - Tankcontainer mit mehr als 3m³
    - Fahrzeuge mit festverbundenem Tank mit mehr als 1m³
    - Tanks in Batterie-Fahrzeugen mit mehr als 1m³


Dauer:

  • 1,5 Tage (Mind. 13 Einheiten à 45 Minuten)
  • anschließende Prüfung bei der zuständigen IHK

Ort:
Präsenzveranstaltung bei der Richter Akademie, 35745 Herborn
oder vor Ort beim Kunden in Absprache möglich.

Abschluss:
ADR-Bescheinigung (ausgestellt durch die IHK) – Berechtigung zum Transport von Gefahrgut in Tanks (mit Ausnahme der Klassen 1+7).

KURSANGEBOT 3: Auffrischungsschulung


Ein ADR-Bescheinigung ist 5 Jahre gültig und wird durch eine ADR-Auffrischung innerhalb eines Jahres vor Ablauf der Frist um weitere 5 Jahre ohne Zeitverlust verlängert.


Voraussetzung:

  • Besitz einer gültigen ADR-Bescheinigung Basiskurs


Dauer:

  • 1,5 Tage (mind. 12 Einheiten à 45 Minuten)
  • anschließende Prüfung bei der zuständigen IHK


Ort:

Präsenzveranstaltung bei der Richter Akademie, 35745 Herborn
oder vor Ort beim Kunden in Absprache möglich.


Abschluss:

Berechtigung zum Transport von Gefahrgütern für wetiere fünf Jahre

Unterweisung Beauftragte & verantwortliche Person gemäß Kapitel 1.3 ADR

Unterweisung für alle am Transport von Gefahrgut beteiligte Personen nach Kapitel 1.3 ADR


Alle an der betrieblichen Gefahrgutkette beteiligten Personen benötigen ausreichende Kenntnisse der Gefahrgutvorschriften!

Diese eintägige Unterweisung dient dazu, sogenannten „Beteiligten Personen“ (ehem. beauftragten/ verantwortlichen Personen gem. GbV) die erforderlichen Kenntnisse zur eigenverantwortlichen Vorbereitung und Durchführung von Transporten gefährlicher Materialien zu vermitteln.


Zielgruppe:
Alle beteiligten Personen, welche durch verpacken/ befüllen/verladen/ befördern/ entladen/ auspacken am Gefahrguttransport beteiligt sind.


Hierzu gehören beispielsweise:

  • Versand
  • Gefahrgutfahrer, welche 1000 Punkte fahren
  • Werkstatt/Instandhaltung
  • Außendienst
  • Abfallbeseitigung


Bemerkung: Gefahrgutfahrer kennzeichnungspflichtiger Transporte stellen ihre Unterweisung durch die Schulung nach 8.2.1 ADR dar.

KURSANGEBOT:


1-tägige Unterweisung für alle am Transport von Gefahrgut beteiligten Personen gemäß Kapitel 1.3 ADR /Abschnitt 8.2.3 ADR und §§ 17-29 GGVSEB


Dauer: 1 Tag (ca. 8 Stunden)


Ort:

Präsenzveranstaltung bei der Richter Akademie, 35745 Herborn
oder vor Ort beim Kunden in Absprache möglich.


Kursinhalte:

  • Rechtliche Grundlagen
  • Gefahreigenschaften
  • Klassifizierung
  • Freistellungen
  • Gefahrgutumschließungen
  • Fahrzeuge
  • Versenden von Gefahrgütern
  • Befördern - Ausrüsten - Überwachen
  • Be- und Entladen
  • Security
  • Gefahrenabwehr


Abschluss:
Der Unternehmer erhält eine Teilnehmer-Bescheinigung

Hinweis: Da die gesetzlichen Bestimmungen alle 2 Jahre angepasst werden, empfehlen wir im Abstand von 2 Jahren diese Unterweisung zu wiederholen.

Ihre Ansprechpartnerin

Fahrerschulung

Petra Freisberg